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Neue Roaming-Regeln für mehr Kundenzufriedenheit

Was sich durch die Bakom-Revision ändert  

Nach dem Urlaub von horrenden Rechnungen des Mobilfunkanbieters überrascht zu werden war bisher keine Seltenheit. Die am 1. Juli in Kraft getretene Revision des Fernmeldegesetzes des Bakoms soll dies jedoch ändern: Das Surfen und Telefonieren im Ausland werden kundenfreundlicher und transparenter. Die neuen Regelungen bedeuten sowohl für die Endkund:innen als auch für die Anbieter wesentliche Änderungen; klassische Kombipakete für Mobilfunkleistungen im In- und Ausland verlieren dadurch an Bedeutung. 

Von jährlichem Roaming, Kostengrenzen und dem Ende der Minutentaktung

Die wohl relevantesten Änderungen für die Kundschaft betreffen sowohl die mobile Datennutzung als auch die Telefonie im und ins Ausland. 

Zum einen wird neu eine sekundengenaue Abrechnung von Gesprächsminuten wirksam. Demnach wird nicht mehr auf die volle Minute hochgerechnet, sondern auf die Sekunde genau abgerechnet. Ein 35-sekündiges Telefonat darf nur noch für diese effektive Sekundenanzahl und nicht mehr für 60 Sekunden in Rechnung gestellt werden.  

Zum anderen sind Auslands-Datenpakete nicht mehr nur 30, sondern 365 Tage gültig. Ungenutztes Roaming Guthaben verfällt nicht mehr einfach wie bisher nach 30 Tagen, sondern kann bei wiederholten Auslandsaufenthalten das ganze Jahr über weiter genutzt werden.  

Wer also mehrmals im Jahr in den Urlaub fährt und mobile Daten benötigt, kann von dieser Gesetzesänderung profitieren. 

Ein weiterer Kundenvorteil ergibt sich durch den neuen Kostendeckel. Kundinnen und Kunden können selbst eine Kostengrenze für Roaming-Dienste setzen, um sich böse Überraschungen auf der Monatsrechnung nach dem Urlaub zu ersparen.

Ausserdem sieht die Gesetzesrevision vor, dass Anbieter ihre Roaming-Regeln transparent und leicht verständlich kommunizieren.

Warum Roaming inklusive im Mobile Abo keinen Sinn mehr macht  

Als Antwort auf die neue Gesetzgebung haben Anbieter ihr Angebot entsprechend angepasst und die Kund:innen können profitieren. Die Betonung liegt hierbei auf «können». Nur wer um die Neuerungen weiss, kann von den neuen Regelungen profitieren. Genau hier scheint der Hase jedoch im Pfeffer zu liegen: Bei vielen Kund:innen sind die Neuerungen noch nicht angekommen, was sich so mancher Anbieter zum Vorteil macht. Einige Provider bieten nach wie vor 30tägige Roamingpakete an, obwohl dies eigentlich gar nicht mehr nötig ist. Bei der Auswahl des richtigen Roamingpakets ist also Vorsicht geboten. 

Daran knüpft auch die Wahl des Mobile Abos selbst. Durch den Wegfall der Zeittaktung beim Telefonieren und die längere Gültigkeitsdauer der Roamingpakete werden herkömmliche Kombi-Angebote, die In- und Auslandsdienste bündeln, weniger attraktiv. Die Preise für Roaming-Dienste sind neu näher am tatsächlichen Bedarf und Verbrauch, was Mobile Abos, die alle Dienstleistungen beinhalten, in den meisten Fällen überflüssig macht.  

In vielen Kombi Abos werden für Daten und Telefonie im Ausland zwischen 5-40 CHF/Monat (60-480 CHF/ Jahr) mehr verlangt als bei den vergleichbaren Angeboten ohne inkludiertes Roaming. Die Kunden zahlen also jeden Monat für Leistungen, welche die meisten Personen nur wenige Wochen pro Jahr benötigen. Die Lösung ist, Roaming bedarfsgerecht zu nutzen. Mit einem Mobile Abo für die Schweiz und einem manuell hinzugefügten Roamingpaket für Auslandsreisen ist man nun weitaus besser und vor allem günstiger bedient, sofern man sich nicht regelmässig im Ausland befindet. Mit einem Abo von Digital Republic, z.B. der Flat 10 für CHF 10, surft man unlimitiert in der Schweiz und kann für 15 CHF ein 1 GB Roamingpaket hinzubuchen, wenn ein Urlaub ansteht. Auf diese Weise zahlt und nutzt man nur das, was man tatsächlich benötigt. Zudem muss nicht wie bei einem Kombi-Abo pauschal mehr bezahlen, als man eigentlich überhaupt nutzt. 

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